| Was will ich wissen? | Von welcher Behörde? | Wer verweigert die Information? |
Mit welcher Begründung? | Warum find ich es wichtig? |
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Wer nach den jüngsten Fällen mutmaßlicher Korruption gern wissen möchte, wen der Ministerrat so aller einbürgert, hat Pech. Denn Ministerratsbeschlüsse sind prinzipiell Geheimsache. Für 30 Jahre. Was davon veröffentlicht wird, unterliegt quasi der Willkür des Kanzlers und der Minister.
An der Art, wie eine Regierung das Volk informiert,
lässt sich ihr Respekt für die Bürger eines Landes ablesen.
„Regierungsbilanz bei 150. Ministerrat“ – toll! „Östereich als modernes, soziales und wettbewerbsfähiges Land“ – so super! „Reformdialoge, Themenschwerpunkte, Regierungsklausuren“ – Gott, was war das nur für eine tolle Zeit mit uns! Wie gut wir doch waren!
Die Pressemeldung des Bundeskanzleramts vom 10. Jänner 2007 ist vor allem eines: eine einzige große Verhöhnung des mündigen Bürgers. Das Kommuniqué, in dem die Spitzen des Staates die Menschen dieses Landes darüber informieren sollten, was sie beschlossen haben, wozu sie ja und nein sagten – und vor allem warum! – verzichtet auf jegliche sachliche Information und ergießt sich stattdessen in inhaltsleerem Eigenlob.
Kein Wort darüber, dass in dieser letzten Sitzung von Schwarz-Blau/Orange noch zwei russische Staatsbürger per Ministerratsbeschluss zu Österreichern gemacht wurden.
Und das, obwohl eine derartige „Verleihung der Staatsbürgerschaft“ ja wegen der „vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen“, wie es im Gesetz heißt, „im besonderen Interesse der Republik liegt“. Nicht aber Interesse genug, um seine Bürger darüber auch zu informieren.
Was im obersten Regierungsgremium wirklich passierte, muss sich in Österreich erst Jahre später herausstellen – und das nur durch einen Ermittlungsbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Von ähnlichem Kontext war zuletzt auch im Verfahren Scheuch zu lesen.
Grund genug also für den interessierten Bürger sich zu erkundigen, welche Einbürgerungen in den vergangenen Jahren so aller vom Ministerrat goutiert wurde – und vor allem warum das „im besonderen Interesse der Republik“ lag.
Allein, das Ergebnis zeichnet auch heute, vier Jahre später und in rot-schwarzer Regierungskonstellation, kein Bild eines transparenten Staates: Denn, was der Ministerrat nämlich beschließt, geht den Bürger nichts an. Prinzipiell nicht. Alles, was im Ministerrat passiert, unterliegt dem Amtsgeheimnis. Und dem Archivgesetz. Für 30 Jahre. Außer das, was Kanzler oder Minister davon als veröffenlichungswert befinden und geruhen den Journalisten mitzuteilen.
Ein Anruf im Kanzleramt, Abteilung Ministerratsdienst:
Würden Sie mir sagen, welche Einbürgerungen der Ministerrat in den vergangenen fünf Jahren beschloss?
„Nein, dazu bin ich nicht befugt.“
Ist das geheim?
„Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber Staatsbürgerschaften gehören eben zu jenen Dingen, die nicht veröffentlicht werden.“
Warum nicht?
„Das stand überhaupt nie zur Debatte.“
(Am Datenschutz würde es übrigens nicht unbedingt scheitern, da ja per Gesetz öffentliches Interesse besteht.)
Zu welchen Dingen die Bundesregierung ja oder nein sagt wird dem Bürger nicht verraten?
„Nein, das unterliegt einer Sperrfrist wie jedes andere Ministerratsmaterial auch, nach dem Bundesarchiv-Gesetz.“
Wie lange ist diese Sperrfrist?
„Das sind im allgemeinen 30 Jahre.“
Das heißt alle Ministerratsbeschlüsse sind auf 30 Jahre gesperrt?
„Ja, sofern sie nicht aufgrund ihres Inhalts zur Veröffentlichung bestimmt sind. Es gilt, dass alles geheim ist, solange nicht klar definiert ist, dass es öffentlich ist.“
Welche dazu bestimmt sind, lässt sich aber eigentlich nicht genau sagen… Nur bei Regierungsvorlagen liege der Fall klar: Wenn der Ministerrat dem Parlament ein Gesetz zum Abnicken rüberschickt, möchte er ja durchaus, dass das dem Bürger auch bekannt wird. Der soll sich ja schlussendlich dran halten.
Aber Journalisten berichten doch über Beschlüsse des Ministerrats…?!
„Es gibt eine Ausnahme: Die Schutzfristen gelten nicht für Dinge, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt sind oder der Öffentlichkeit bereits zugänglich waren.“
In anderen Worten: Es unterliegt dem Gutdünken der einzelnen Minister oder der Willkür des Kanzlers. Wenn sie rund um den Minsiterratstermin drüber reden, ist es öffentlich, wenn nicht für die nächsten 30 Jahre unter Verschluss.
Wer entscheidet, ob etwas zur Veröffentlichung bestimmt ist?
„Gute Frage …“
Die hätte bisher noch nie jemand so genau gestellt, sagen die Beamten des Ministerratsdiensts. Weil auch noch niemand genauer nachfragte… zumindest kann sich keiner an entsprechende Anfragen von Journalisten erinnern. Und darum veröffentliche man eben im Zweifel nur Dinge, von denen man sich ganz sicher sei, dass sie „sicher nicht“ dem Amtsgeheimnis unterliegen und von denen man sich denke, „dass sie vielleicht viele Menschen interessieren“. Nicht aber Dinge, von denen man sich nicht sicher sei, oder die wohl nur Wenige interessierten…
Die Kommuniqués seien damit nur eine willkürliche Selektion dessen, was hinter den verschlossenen Türen der obersten Regierungssitzung besprochen wird. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Relevanz.
Welchen Einbürgerung die Regierung zustimmt, wird sich dort auch weiterhin nicht finden. So wie vieles mehr. Und welche Einbürgerungen sie ablehnt, und damit vielleicht noch die Notbremse zieht, schon gar nicht.
Die Arbeit für Korruptionsermittler macht eine derartige Informationspolitik auch in Zukunft nicht leicher. Und der Respekt der Regierung vor dem Bürger ist damit ebenfalls klar definiert. Auch weiterhin. Leider.
